Aktuelles
Vergleich über 25.000 Euro nach einer fehlerhaften Kreuzbandoperation
Unser Mandant wurde im Rahmen einer Kreuzbandoperation fehlerhaft behandelt und musste sich weiteren fünf Revisionsoperationen unterziehen. Die Parteien schlossen nach Einholung eines Gutachtens einen außergerichtlichen Vergleich in Höhe von 25.000 Euro.
mehr erfahrenPatientenanwältin Kastenmüller - qualifizierte Verstärkung unseres Münchener Anwaltsteams
Wir freuen uns sehr, Frau Rechtsanwältin Alicia Kastenmüller als weitere Patientenanwältin unseres Münchener Anwaltsteams der Kanzlei Freihöfer begrüßen zu dürfen.
mehr erfahrenNeuer Ärztlicher Berater im Bereich Neurologie
Wir freuen uns sehr, Herrn Dr. med Sebastian Frey als Ärztlichen Berater im Bereich Neurologie im Team der Kanzlei Freihöfer begrüßen zu dürfen.
mehr erfahrenNeuer Kanzleisitz - Schloss Gatterburg in München
Besuchen Sie uns in unserem neuen Kanzleisitz im altehrwürdigen Schloss Gatterburg in München.
mehr erfahren588.000 Euro Schadensersatz bei fehlerhafter Hüft-OP
Es stellt einen groben Befunderhebungsfehler dar, wenn vor einer Hüft-OP eine Blutgerinnungsstörung nicht abgeklärt wird, obwohl die anamnestischen Angaben und die pathologischen Blutwerte hierzu Veranlassung geben.
mehr erfahrenPatientenanwältin Ryzek - Qualifizierte Verstärkung des Münchener Anwaltsteams
Wir freuen uns sehr, Frau Rechtsanwältin Anna Marlene Ryzek als weitere Patientenanwältin im Münchener Anwaltsteam der Kanzlei Freihöfer begrüßen zu dürfen.
mehr erfahren20.000 Euro nach Knie-OP - Fremdkörper verblieb im Knie
Das OLG Oldenburg sprach einem Patienten ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro zu, nachdem der behandelnde Arzt, im Zuge einer Knie-OP, eine Metallspitze des verwendeten OP-Werkzeuges im Knie des Patienten grob fehlerhaft zurückließ.
mehr erfahrenVergleich über 87.600 Euro vor dem LG München bei Caudasyndrom
Bei unserer Mandantin kam es aufgrund einer unzureichenden Diagnostik und einer verspäteten Operation bei vorliegendem Caudasyndrom zu erheblichen chronischen Beschwerden. Die Parteien schlossen nach Einholung eines Gutachtens einen gerichtlichen Vergleich in Höhe von 87.600 Euro.
mehr erfahrenVergleich wegen fehlender Wirkung der Spinalanästhesie
Der Arzthaftungsprozess vor dem Landgericht Ulm wurde wegen einer möglichen fehlerhaft durchgeführten Betäubung in Form einer Spinalanästhesie geführt. Unsere Mandantin gab an, die Öffnung der Bauchdecke im Zuge des Kaiserschnitts sei trotz Wirkungslosigkeit der Spinalanästhesie durchgeführt worden.
mehr erfahrenFachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe als neue Ärztliche Beraterin
Wir freuen uns sehr, die Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe, Frau Dr. med. Julia Bauer Kienzl, im Team der Ärztlichen Berater der Kanzlei Freihöfer begrüßen zu dürfen.
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