Patientenrecht


Patientenanwalt Freihöfer – Ihre Kanzlei für Patientenrecht

Wir sind Ihr Anwalt für Patientenrecht

Ihre Rechte als Patient

Die Kanzlei Freihöfer ist auf das Patientenrecht spezialisiert! Wir vertreten ausschließlich Patienten. Ärzte und Krankenhäuser vertreten wir nicht. Oft ist Patienten unbekannt, dass ihnen gegenüber Ärzten und Krankenhäusern eine Vielzahl von Rechten zustehen. Seit 2013 ist das sog. Patientenrechtegesetz (Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten) in Kraft. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, die Patienten gegenüber Ärzten und Krankenhäusern zu schützen und insbesondere im Fall eines Behandlungsfehlers zu unterstützen.

Ihre Rechte als Patient sind demnach insbesondere:

  • Recht auf eine dem fachärztlichen Standard entsprechende Behandlung (§630 a Abs. 2 BGB)
  • Recht auf eine therapeutische Aufklärung (§ 630 c Abs. 2 Satz 1 BGB)
  • Recht auf Mitteilung über das Vorliegen eines Behandlungsfehlers (§ 630 c Abs. 2 Satz 2 BGB)
  • Recht auf Information über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung (§ 630 c Abs. 2 Satz 3 BGB)
  • Recht auf vorherige Einholung der Einwilligung in die medizinische Maßnahme (§ 630 d Abs. 1 Satz 1 BGB)
  • Recht auf eine ausführliche, mündliche, rechtzeitige und verständliche Aufklärung über Risiken und Behandlungsalternativen (§ 630 e Abs. 1 und 2 BGB)
  • Recht auf fälschungssichere Dokumentation der Behandlung (§ 630 f Abs. 1 und 2 BGB)
  • Recht auf 10-jährige Aufbewahrung der Patientenakte (§ 630 f Abs. 3 BGB)
  • Recht auf Einsicht in die vollständige Patientenakte (§ 630 g BGB)
  • Recht auf Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozess (§ 630 h BGB)

Wurden Ihre Rechte als Patienten verletzt?

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und helfen Ihnen von den betroffenen Ärzten und Krankenhäusern Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen zu erhalten.

Kostenlose Ersteinschätzung

Kontaktieren Sie uns noch heute und wir setzen uns innerhalb von 3 Stunden während der Bürozeiten mit Ihnen in Verbindung. Schildern Sie uns Ihren Fall und die Verletzung Ihrer Patientenrechte. Wir geben Ihnen eine Ersteinschätzung, ob eine Verletzung Ihrer Patientenrechte vorliegen könnte.

Selbstverständlich ist die Ersteinschätzung für Sie kostenlos und unverbindlich.

Ihr Patientenanwalt
Christoph Theodor Freihöfer

Kostenlose Ersteinschätzung

Ihre Patientenrechte wurden verletzt? Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen.

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  • Langjährige Erfahrung
  • Nur für Patienten und Versicherungsnehmer tätig
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