Schadensersatz
Patientenanwalt Freihöfer – Ihre Kanzlei für Schadensersatz
Wir sind Ihr Anwalt für Schadensersatz
Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Behandlungsfehlern
Erleidet ein Patient durch einen ärztlichen Behandlungsfehler oder durch eine andere Verletzung seiner Patientenrechte einen kausalen Schaden, so steht ihm grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch zu. Der behandelnde Arzt muss dem Patienten bei einem nachgewiesenen Behandlungsfehler alle entstandenen Schäden ersetzen.
Im Bereich der Arzthaftung sind insbesondere folgende Schadenspositionen zu ersetzen:
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Zahlung von Schmerzensgeld
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Erwerbsschaden / Verdienstausfall
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Haushaltsführungsschaden
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Unterhaltsschaden
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Zukunftsschaden
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Vermehrte Bedürfnisse wie z.B. Fahrtkosten, Pflegekosten
- Mehrbedarfsschaden wie z.B. Umbaukosten für eine behindertengerechte Wohnung
Wenn Sie Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers sind und hierdurch einen Schaden erleiden, so ist Ihre Mithilfe für die Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld sehr wichtig. Sie sollten daher insbesondere Verletzungen und deren Verlauf fotografieren, ein Gedächtnisprotokoll mit den Namen der Ärzte und Zeugen anfertigen, Ihre Schmerzen und Beeinträchtigungen notieren sowie alle Belege und Rechnungen sammeln.
In Arzthaftungsfällen droht oft die Gefahr der Verjährung. Es ist daher wichtig, dass Sie sich so schnell wie möglich an Ihren Patientenanwalt wenden und sich eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles geben lassen. Wir prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und setzen uns mit aller Kraft dafür ein, dass Sie eine finanzielle Entschädigung erhalten und zu Ihrem Recht kommen!
Sie haben Anspruch auf Schadensersatz?
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und helfen Ihnen von den betroffenen Ärzten und Krankenhäusern Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen zu erhalten.
Kontaktieren Sie uns noch heute und wir setzen uns innerhalb von 3 Stunden während der Bürozeiten mit Ihnen in Verbindung. Schildern Sie uns Ihren Arzthaftungsfall.
Wir geben Ihnen eine Ersteinschätzung, ob ein Anspruch auf Schadensersatz vorliegen könnte.
Selbstverständlich ist die Ersteinschätzung für Sie kostenlos und unverbindlich.
Ihr Patientenanwalt
Christoph Theodor Freihöfer
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