Behandlungsfehler
Patientenanwalt Freihöfer – Ihre Kanzlei bei Behandlungsfehlern
Wir sind Ihr Anwalt bei Behandlungsfehler
Haftung des Arztes für Behandlungsfehler
Kommt es bei einer ärztlichen Behandlung zu Qualitätsmängeln gegenüber dem anerkannten Stand der ärztlichen Wissenschaft kann der Patient wegen des Behandlungsfehlers gegen den Arzt vorgehen. Die Haftung des Arztes für den Behandlungsfehler soll dem Patienten – in Form einer Zahlung von Schmerzensgeld sowie Schadensersatz – einen gewissen Ausgleich für den erlittenen Schaden geben.
Gemäß § 630 a Abs. 2 BGB hat die ärztliche Behandlung nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen. Dieser vom Gesetzgeber definierte fachliche Standard bemisst sich nach dem medizinischen Standard des des jeweiligen Fachgebiets. Für eine Haftung des Arztes ist somit maßgeblich, ob das ärztliche Handeln dem medizinischen Standard seines Fachgebietes objektiv entsprochen hat. Der behandelnde Arzt muss die Voraussetzungen einer dem medizinischen Standard entsprechenden Behandlung kennen und beachten. Andernfalls kommt eine Haftung des Arztes wegen eines Behandlungsfehlers in Betracht.
Für den Fall, dass Sie vermuten Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden zu sein, stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen vertrauensvoll zur Seite und kämpfen für Ihr Recht. Unser medizinisches Fachwissen widmen wir ausschließlich Patienten.
Zusammen mit unserem Netzwerk an ärztlichen Beratern prüfen wir zunächst Ihre Patientenakte auf Vollständigkeit sowie auf das Vorliegen von Behandlungsfehlern. Zur Abklärung der vielfach komplexen medizinischen Fragestellungen beauftragen wir in aller Regel ein medizinisches Sachverständigengutachten. Auf diese Art und Weise gewährleisten wir Ihnen eine fundierte und aussagekräftige Analyse zur Frage, ob in Ihrem Fall ein Behandlungsfehler vorliegt.
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Schmerzensgeld und Schadensersatz bei einem Behandlungsfehler
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und helfen Ihnen von den betroffenen Ärzten und Krankenhäusern Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen zu erhalten.
Kontaktieren Sie uns noch heute und wir setzen uns innerhalb von 3 Stunden während der Bürozeiten mit Ihnen in Verbindung. Schildern Sie uns Ihren Arzthaftungsfall.
Wir geben Ihnen eine Ersteinschätzung, ob ein Behandlungsfehler vorliegen könnte.
Selbstverständlich ist die Ersteinschätzung für Sie kostenlos und unverbindlich.
Ihr Patientenanwalt
Christoph Theodor Freihöfer
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