Berufsunfähigkeits­versicherung


Patientenanwalt Freihöfer – Ihre Kanzlei bei Berufsunfähigkeit

Wir sind Ihr Anwalt bei Problemen mit der Berufsunfähigkeits­versicherung

Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll bei eingetretener Berufsunfähigkeit den Lebensunterhalt des Versicherten gewährleisten. Leider verweigern Versicherungen oft Zahlungen und bringen den Berufsunfähigen damit in eine existenzbedrohende Situation.

Die erste Voraussetzung für eine Leistungspflicht aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist, dass der Versicherte unter einer Krankheit oder einem Kräfteverfall leidet und deshalb seinen ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Als Krankheit kommen sowohl physische als auch psychische Erkrankungen in Betracht. In den letzten Jahren haben gerade psychische Erkrankungen, wie etwa Burn-Out, deutlich zugenommen.

Weitere Voraussetzung ist, dass der Versicherte in seinem aktuellen Beruf nur weniger als 50 Prozent seines bisherigen Arbeitspensums leisten kann.

Die dritte Voraussetzung ist schließlich die Dauer der Berufsunfähigkeit. Nur wenn der Versicherte seinen bisherigen Beruf für voraussichtlich mindestens 6 Monate nicht ausüben kann gilt er als berufsunfähig.

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Wenn Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt und Leistungen verweigert, sollten Sie sich unbedingt qualifizierte anwaltliche Hilfe besorgen. Ihr Patientenanwalt Freihöfer hat langjährige Erfahrung im Umgang mit Versicherungsgesellschaften und sorgt dafür, dass Sie Leistungen Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten.

Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen sich eine Ersteinschätzung von uns geben. Wir setzen uns innerhalb von 3 Stunden während der Bürozeiten mit Ihnen in Verbindung.

Selbstverständlich ist die Ersteinschätzung für Sie kostenlos und unverbindlich.

Ihr Patientenanwalt
Christoph Theodor Freihöfer

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