Aufklärungsfehler


Patientenanwalt Freihöfer – Ihre Kanzlei bei Aufklärungsfehlern

Wir sind Ihr Anwalt bei Aufklärungsfehler

Schmerzensgeld und Schadensersatz bei Aufklärungsfehlern

Viele Patienten kennen diese Situation: man begibt sich zu einem Arzt oder in ein Krankenhaus, da eine Operation bevorsteht. Natürlich macht man sich hinsichtlich der Operation und des Ergebnisses Gedanken und hat bestimmt Fragen, vielleicht sogar einige Bedenken. Diese zu zerstreuen wäre nun die Aufgabe eines Arztes, der sich Zeit für das Aufklärungsgespräch nimmt, die Operation und mögliche Alternativen verständlich erklärt und auch auf die Ängste des Patienten eingeht.

Die Realität sieht in der Praxis, insbesondere im Klinikalltag, leider häufig völlig anders aus! Abgehetzte Assistenzärzte drücken dem Patienten zwischen Tür und Angel den Aufklärungsbogen, mit der Aufforderung diesen umgehend zu unterschreiben, in die Hand. Ein mündliches Aufklärungsgespräch findet oft gar nicht oder völlig unzureichend statt.

Dabei besteht eine gesetzlich geregelte Aufklärungspflicht (§ 630 e BGB). Nach dem Willen des Gesetzgebers ist vor einer medizinischen Behandlung ein ausführliches Aufklärungsgespräch über die Risiken und Behandlungsalternativen vorgeschrieben. Als Besonderheit muss hier der Arzt beweisen, ob eine ordnungsgemäße Aufklärung tatsächlich erfolgt ist.

Kostenlose Ersteinschätzung

Gerade wenn es um die Frage geht, ob ein Aufklärungsfehler vorliegt, bestehen also gute Chancen für den betroffenen Patienten eine Schadensersatzzahlung zu erhalten. Denn der Arzt trägt die Beweislast für die Durchführung einer ordnungsgemäßen Aufklärung!

Liegt bei Ihnen ein Aufklärungsfehler vor?

Beantworten Sie folgende Fragen:

  • Wurden Sie vor Ihrer Operation mündlich von einem Arzt aufgeklärt?
  • Erfolgte das Aufklärungsgespräch rechtzeitig vor der Operation, so dass Sie noch ausreichend Bedenkzeit hatten?
  • Konnten Sie dem aufklärenden Arzt Fragen zu der geplanten Operation stellen?
  • Haben Sie den Inhalt des Aufklärungsgesprächs verstanden?
  • Wurden Sie über Risiken und Komplikationen der Operation aufgeklärt?
  • Wurden Sie über Behandlungsalternativen aufgeklärt?
  • Haben Sie einen schriftlichen Aufklärungsbogen erhalten?

Sollten Sie eine der Fragen mit Nein beantworten, könnte ein Aufklärungsfehler vorliegen!

Sie vermuten einen Aufklärungsfehler?

Schildern Sie uns Ihren Fall und den Ablauf Ihres Aufklärungsgesprächs. Wir geben Ihnen eine Ersteinschätzung, ob ein Aufklärungsfehler vorliegt.

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und helfen Ihnen von den betroffenen Ärzten und Krankenhäusern Schadensersatz- und Schmerzensgeld­zahlungen zu erhalten.

Kontaktieren Sie uns noch heute und wir setzen uns innerhalb von 3 Stunden während der Bürozeiten mit Ihnen in Verbindung.

Selbstverständlich ist die Ersteinschätzung für Sie kostenlos und unverbindlich.

Ihr Patientenanwalt
Christoph Theodor Freihöfer

Kostenlose Ersteinschätzung

Sie sind Opfer eines Aufklärungsfehlers? Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen.

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  • Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung
  • Wir melden uns innerhalb von 3 Stunden *
  • Langjährige Erfahrung
  • Nur für Patienten und Versicherungsnehmer tätig
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