Über uns


Das erfahrene und kompetente Team der Kanzlei Freihöfer

Bei uns stehen Sie mit Ihren Anliegen und Bedürfnissen im Mittelpunkt

Ihre Kanzlei für Medizinrecht und Versicherungsrecht

Wir vertreten im Bereich Patientenrecht ausschließlich Patienten – keine Ärzte und Krankenhäuser. Im Bereich Versicherungsrecht vertreten wir ausschließlich Versicherungsnehmer – keine Versicherungen.

Die persönliche und individuelle Beratung und Betreuung unserer Mandanten liegt uns besonders am Herzen. Ob Aufklärungsfehler, Behandlungsfehler oder Geburtsschaden – ihr Patientenanwalt Freihöfer und sein Team helfen Ihnen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche gegen die behandelnden Ärzte und Krankenhäuser.

Ebenso sind wir im Fall der Leistungsverweigerung Ihrer Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung der starke Partner an Ihrer Seite.

Kostenlose Ersteinschätzung

Überzeugen Sie sich selbst und kontaktieren Sie uns noch heute. Wir setzen uns innerhalb von 3 Stunden während der Bürozeiten mit Ihnen in Verbindung.

Selbstverständlich ist die Erstberatung für Sie kostenlos und unverbindlich

Vita Patientenanwalt Freihöfer

Kombination von Jura und Medizin

Durch die Kombination hervorragender Rechtskenntnisse mit profundem medizinischen Wissen gewährleistet Herr Rechtsanwalt Freihöfer eine erfolgreiche und kompetente juristische Beratung auf dem Gebiet des Patientenrechts.

Fachanwalt für Medizinrecht

Aufgrund seiner besonderen Kenntnisse und Erfahrungen im Medizinrecht wurde Herrn Freihöfer von der Rechtsanwaltskammer München die Befugnis erteilt, den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ zu führen. In Deutschland sind aktuell laut Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer lediglich 0,8 Prozent aller zugelassenen Rechtsanwälte Fachanwalt für Medizinrecht.

Zertifizierter Qualitätsanwalt

Um in der dynamischen Materie des Patientenrechts die bestmögliche Vertretung seiner Mandanten gewährleisten zu können, ist es für Herrn Rechtsanwalt Freihöfer selbstverständlich sich ständig fort- und weiterzubilden. Aus diesem Grund wurde ihm von der Bundesrechtsanwaltskammer das Fortbildungszertifikat “Qualität durch Fortbildung” verliehen. Darüber hinaus wurde ihm von der WirtschaftsWoche der Titel TOP Anwalt 2022 für Medizinrecht auf Patientenseite verliehen.

Kenntnisse auch der Ärzteseite

Als einer der wenigen Patientenanwälte in Deutschland verfügt Herr Freihöfer nicht nur über langjährige Kenntnisse der Patientenseite, sondern zudem auch über fundierte Kenntnisse der Ärzteseite. Nach seinem zweiten Staatsexamen begann er zunächst in einer deutschlandweit renommierten Medizinrechtskanzlei zu arbeiten, welche ausschließlich Ärzte vertritt. Dies muss als großer Vorteil gesehen werden. Durch die Tätigkeit auf Ärzteseite konnte Herr Freihöfer wertvolle Erfahrungen sammeln, die es ihm ermöglichen, sich in seiner jetzigen Tätigkeit als Patientenanwalt in die Lage der Gegner zu versetzen.
Durch die so gewonnenen Kenntnisse der Arbeitsweise der Gegenseite kann Herr Rechtsanwalt Freihöfer auftretende Probleme frühzeitig erkennen, sich und sein Team darauf einstellen und die Probleme im Sinne der Mandanten lösen.

Vertrauen als Schlüssel für eine erfolgreiche Zusammenarbeit

Die Patienten, die zu uns kommen, sind oft sehr enttäuscht und fühlen sich von der Ärzteschaft verlassen. Von daher ist es für das Team der Kanzlei Freihöfer von ganz entscheidender Bedeutung, dass sich die Mandanten bei uns wohl und geborgen fühlen, Vertrauen zu uns fassen, und dieses Vertrauen auf dem Weg, den wir gemeinsam bis zum erfolgreichen Abschlusses des Mandats gehen, auch behalten. Um Sie bestmöglichst zu vertreten werden wir von qualifizierten ärztlichen Beratern unterstützt. Wir stehen voll und ganz hinter unseren Patienten und kämpfen mit ihnen gemeinsam für ihr Recht.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und helfen Ihnen von den betroffenen Ärzten und Krankenhäusern Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen zu erhalten.

Kontaktieren Sie uns noch heute und wir setzen uns innerhalb von 3 Stunden während der Bürozeiten mit Ihnen in Verbindung.

Selbstverständlich ist die Erstberatung für Sie kostenlos und unverbindlich.

Ihr Patientenanwalt
Christoph Theodor Freihöfer

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  • Nur für Patienten und Versicherungsnehmer tätig
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    Rechtsanwalt Christoph Theodor Freihöfer
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