Schmerzensgeld


Patientenanwalt Freihöfer – Ihre Kanzlei für Schmerzensgeld

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Schmerzensgeld und Schadensersatz bei Behandlungsfehlern

Das Schmerzensgeld spielt in Arzthaftungsfällen eine wichtige Rolle. Wird ein Patient durch einen ärztlichen Behandlungsfehler oder durch eine andere Verletzung seiner Patientenrechte an seiner Gesundheit geschädigt, so hat er grundsätzlich einen Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes.

Dem Schmerzensgeld kommt hierbei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion zu.

Die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes soll den an seiner Gesundheit geschädigten Patienten in die Lage versetzen, sich Erleichterungen und Annehmlichkeiten verschaffen zu können als Ausgleich für bestehende Beeinträchtigungen. Wenn ein Patient aufgrund eines Behandlungsfehlers dauerhafte Schmerzen verspürt und aus diesem Grund beispielsweise seine sportlichen Hobbies und Freizeitaktivitäten nicht mehr ausüben kann, soll das Schmerzensgeld hierfür einen finanziellen Ausgleich leisten.

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Die Zahlung eines Schmerzensgeldes soll bei dem betroffenen Patienten jedoch auch zu einer Genugtuung führen. Hier sind insbesondere das Ausmaß und die Schwere der durch den Behandlungsfehler verursachten Folgen ausschlaggebend. Das Alter des Patienten, die persönlichen Lebensverhältnisse, die Dauer und Heftigkeit der Schmerzen, die Anzahl der durchgeführten Operationen und stationären Aufenthalte sowie eventuelle psychische Beeinträchtigungen spielen bei der Bemessung des Schmerzensgeldes ebenso eine Rolle.

Generell wird die Zahlung von Schmerzensgeld in Deutschland deutlich zurückhaltender bemessen als beispielsweise in den USA. Wieviel Schmerzensgeld ein Patient erhält liegt im Ermessen des jeweiligen Gerichts und hängt letztlich vom konkreten Einzelfall ab. Ihr Patientenanwalt Freihöfer unterstützt Sie bei der Durchsetzung eines angemessenen Schmerzensgeldes und verhilft Ihnen so zu einem Ausgleich und Genugtuung für Ihre erlittenen Schäden.

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Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und helfen Ihnen von den betroffenen Ärzten und Krankenhäusern Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen zu erhalten.

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