Vergleich über 25.000 Euro nach einer fehlerhaften Kreuzbandoperation


Vergleich über 25.000 Euro nach einer fehlerhaften Kreuzbandoperation

Unser Mandant wurde im Rahmen einer Kreuzbandoperation fehlerhaft behandelt und musste sich weiteren fünf Revisionsoperationen unterziehen. Die Parteien schlossen nach Einholung eines Gutachtens einen außergerichtlichen Vergleich in Höhe von 25.000 Euro.

Aufgrund eines Kreuzbandrisses am rechten Knie infolge eines Unfalls musste sich unser Mandant einer Kreuzbandoperation unterziehen. Bei dieser wurde jedoch statt des Ersatzes mittels einer Kreuzbandplastik (= Kreuzbandrekonstruktion) eine Refixation des Kreuzbands (= Befestigung der ursprünglichen Sehne am Knochen) vorgenommen. Des Weiteren wurde unser Mandant auch lediglich über das Operationsverfahren einer Kreuzbandplastik, nicht jedoch über die dann vorgenommene Refixation aufgeklärt.

Ein Gutachter der Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Bayerischen Landesärztekammer bestätigte, dass die Behandlung fehlerhaft erfolgte. Bei dieser individuellen Kreuzbandverletzung bot die vorgenommene Methode keinerlei Chance auf eine Heilung und stellte insbesondere keine alternative Behandlungsmethode dar. Des Weiteren entsprach das operative Vorgehen in keinem Fall der zu dieser Zeit gängigen Technik. Ebenso wurde unser Mandant nicht über die vorgenommene Operationsmethode aufgeklärt.

Es konnte daher, aufgrund der fehlerhaft durchgeführten Kreuzbandoperation,ein außergerichtlicher Vergleich in Höhe von 25.000 Euro für unseren Mandanten erzielt werden.

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