20.000 Euro nach Knie-OP - Fremdkörper verblieb im Knie


20.000 Euro nach Knie-OP - Fremdkörper verblieb im Knie

Das OLG Oldenburg sprach einem Patienten ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro zu, nachdem der behandelnde Arzt, im Zuge einer Knie-OP, eine Metallspitze des verwendeten OP-Werkzeuges im Knie des Patienten grob fehlerhaft zurückließ.

Der behandelnde Arzt bemerkte nach der Knie-OP zwar die fehlende Metallspitze, unterließ es jedoch, den Patienten am Folgetag im Rahmen des Verbandswechsels, als auch einige Tage später beim Fäden ziehen, hierauf hinzuweisen. Erst als sich der Patient einen Monat nach der Knie-OP mit starken Schmerzen erneut bei seinem behandelnden Arzt vorstellte, ergab eine Röntgenuntersuchung, dass sich die besagte Metallspitze noch im Knie des Patienten befand.

Da der behandelnde Arzt es weder beim Verbandswechsel noch beim Fädenziehen für nötig befunden habe, abzuklären, ob die Metallspitze im Knie des Patienten verblieben war, sei dem Arzt nach Ansicht des OLG Oldenburg der Vorwurf gröbster Fahrlässigkeit zu machen.


Liegt bei Ihnen eine Verletzung Ihrer Patientenrechte vor?

Schildern Sie uns den Ablauf Ihrer Behandlung bzw. Ihrer Operation. Sie erhalten eine Erstberatung, ob ein Arztfehler oder OP-Fehler vorliegen könnte.

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und helfen Ihnen von den betroffenen Ärzten und Krankenhäusern Schadensersatz- und Schmerzensgeld­zahlungen zu erhalten.

Kontaktieren Sie uns noch heute und wir setzen uns innerhalb von 3 Stunden während der Bürozeiten mit Ihnen in Verbindung.

Selbstverständlich ist die Ersteinschätzung für Sie kostenlos und unverbindlich.

Ihr Patientenanwalt Christoph Theodor Freihöfer

Kostenlose Ersteinschätzung von einem spezialisierten Rechtsanwalt

    Ihr Patientenanwalt Christoph Theodor Freihöfer
    ChIJu16SEm1UqEcRdUZemYgj858