Aktuelles
Beweislastumkehr bei Verbrennungen des Patienten mit einem Elektrokauter
Führt die Verwendung von einem Elektrokauter im Rahmen einer Operation zu einem atypischen Stromfluss und infolgedessen zu Verbrennungen bei einem Patienten, kommt nach Ansicht des Bundesgerichtshofs eine Beweislastumkehr nach den Grundsätzen des voll beherrschbaren Risikos in Betracht.
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mehr erfahrenHaftung des Hautarztes bei Verwechslung von Hautproben
Bei einem Hautarzt kam es wegen fehlender Kennzeichnung zu einer Verwechslung von Hautproben. Ohne die Verwechslung der Hautproben wäre die Operationswunde deutlich kleiner ausgefallen und die Lymphknoten des Patienten hätten nicht entfernt werden müssen.
mehr erfahren250.000 Euro Schmerzensgeld für Geburtsschäden wegen grober Behandlungsfehler
Anspruch eines Kindes auf Zahlung von Schmerzensgeld für Geburtsschäden. Bei einem aufgrund grober Behandlungsfehler verspätet durchgeführten Kaiserschnitt erlitt ein Kind schwere Hirnschäden.
mehr erfahrenGrober Behandlungsfehler nach Reanimation - 500.000 Euro Schmerzensgeld
Das Oberlandesgericht Hamm sprach einer Patientin 500.000 Euro Schmerzensgeld aufgrund grober Behandlungsfehler zu. Die behandelnden Ärzte unterließen es bei der reanimierten Frau eine Bluttransfusion unverzüglich durchzuführen.
mehr erfahrenKeine Verjährung wegen Antrag auf Gutachterverfahren bei der Schlichtungsstelle
Auch wenn die Haftpflichtversicherung eines Arztes der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens nicht zustimmt und dieses daher nicht durchgeführt wird, kann der Schlichtungsantrag des Patienten eine Hemmung der Verjährung gemäß § 204 Absatz 1 Nr. 4 BGB bewirken. Ob der Schlichtungsantrag nach der Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle unzulässig oder unbegründet ist, ist für den Eintritt der Hemmungswirkung grundsätzlich unerheblich. Es kommt dann zu keiner Verjährung bei Arzthaftung.
mehr erfahren8.000 Euro Schmerzensgeld mangels Aufklärungsgespräch
Ein lediglich 6 Monate vor einer Operation durchgeführtes „Orientierungs- bzw. Aufklärungsgespräch“ mit dem Arzt kann einen Aufklärungsfehler begründen.
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