Beweislastumkehr bei Verbrennungen des Patienten mit einem Elektrokauter


Beweislastumkehr bei Verbrennungen des Patienten mit einem Elektrokauter

Führt die Verwendung von einem Elektrokauter im Rahmen einer Operation zu einem atypischen Stromfluss und infolgedessen zu Verbrennungen bei einem Patienten, kommt nach Ansicht des Bundesgerichtshofs eine Beweislastumkehr nach den Grundsätzen des voll beherrschbaren Risikos in Betracht.

Der Bundesgerichtshof führt dazu mit Urteil vom 26.09.2017 - VI ZR 529/16 aus, dass das Risiko einer Verbrennung mit dem Elektrokauter durch eine korrekte Lagerung des Patienten auf einer dauerhaft nicht leitfähigen Unterlage hätte vermieden werden können. Die technisch richtige Lagerung des Patienten auf dem Operationstisch und die Beachtung der dabei zum Schutz des Patienten vor etwaigen Lagerungsschäden einzuhaltenden ärztlichen Maßnahmen sind dem Risikobereich des Krankenhauses zuzuordnen und von diesem voll beherrschbar. Dies hat zur Folge, dass sich das Krankenhaus von der Fehlervermutung entlasten muss. Diese Entlastung ist dem Krankenhaus im vorliegenden Fall nicht gelungen.


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