250.000 Euro Schmerzensgeld für Geburtsschäden wegen grober Behandlungsfehler
250.000 Euro Schmerzensgeld für Geburtsschäden wegen grober Behandlungsfehler
Anspruch eines Kindes auf Zahlung von Schmerzensgeld für Geburtsschäden. Bei einem aufgrund grober Behandlungsfehler verspätet durchgeführten Kaiserschnitt erlitt ein Kind schwere Hirnschäden.
Das Kind leidet dauerhaft unter schweren Entwicklungsstörungen. Das Gericht wertete das Unterlassen einer gebotenen dauernden CTG-Überwachung als groben Behandlungsfehler und sprach dem Kind ein Schmerzensgeld für die entstandenen Geburtsschäden in Höhe von 250.000 Euro zu.
Schmerzensgeld für Geburtsschäden
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm, ist eine Geburt mittels Sectio zu beenden, wenn ein CTG pathologisch bleibt und eine Fetalblutgasanalyse nicht möglich ist. Das Unterlassen einer gebotenen dauernden CTG-Überwachung kann als grober Behandlungsfehler zu bewerten sein. Auch das Überschreiten der sog. EE-Zeit von 20 Minuten um fast das Doppelte kann als grober Behandlungsfehler einzustufen sein.
250.000 Euro Schadensersatz
Für die Höhe des Schmerzensgeldes wurde insbesondere geltend gemacht, dass das Kind körperlich und geistig behindert sei. Die körperlichen Beeinträchtigungen zeigten sich als Beeinträchtigung im Bereich der Grob-und Feinmotorik, in der Notwendigkeit der Windelversorgung und in der Hilfe beim Anziehen. Das Kind habe einen lediglich eingeschränkten und auf elementare Begriffe beschränken Wortschatz. Es sei leicht ablenkbar und könne nicht im üblichen Sinne lesen und schreiben. Das Kind werde niemals in der Lage sein, ein selbstständiges Leben zu führen. Das Gericht sprach für die entstandenen Geburtsschäden Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von 250.000 Euro zu.
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