8.000 Euro Schmerzensgeld mangels Aufklärungsgespräch


8.000 Euro Schmerzensgeld mangels Aufklärungsgespräch

Ein lediglich 6 Monate vor einer Operation durchgeführtes „Orientierungs- bzw. Aufklärungsgespräch“ mit dem Arzt kann einen Aufklärungsfehler begründen.

Aufgrund des erheblichen zeitlichen Abstands zwischen dem Aufklärungsgespräch und der Operation ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung nicht davon auszugehen, dass dem Patienten die Vor- und Nachteile sowie die Risiken der Operation noch gegenwärtig sind. Die Operation war deshalb rechtswidrig. Das OLG Dresden verurteilte das Krankenhaus mit Urteil vom 15.11.2016 – 4 U 507/16 zur Zahlung eines Schmerzensgeldes.

Gerade wenn es um die Frage geht, ob ein Aufklärungsfehler vorliegt, bestehen also gute Chancen für den betroffenen Patienten eine Schadensersatzzahlung zu erhalten. Denn der Arzt trägt die Beweislast für die Durchführung eines ordnungsgemäßen Aufklärungsgesprächs!

Rechtsanwalt Christoph Theodor Freihöfer

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Liegt bei Ihnen ein Aufklärungsfehler vor?

Schildern Sie uns den Ablauf Ihres Aufklärungsgesprächs. Sie erhalten eine Erstberatung, ob ein Aufklärungsfehler vorliegen könnte.

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und helfen Ihnen von den betroffenen Ärzten und Krankenhäusern Schadensersatz- und Schmerzensgeld­zahlungen zu erhalten.

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Selbstverständlich ist die Ersteinschätzung für Sie kostenlos und unverbindlich.

Ihr Patientenanwalt Christoph Theodor Freihöfer

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