Vergleich wegen fehlender Wirkung der Spinalanästhesie


Vergleich wegen fehlender Wirkung der Spinalanästhesie

Der Arzthaftungsprozess vor dem Landgericht Ulm wurde wegen einer möglichen fehlerhaft durchgeführten Betäubung in Form einer Spinalanästhesie geführt. Unsere Mandantin gab an, die Öffnung der Bauchdecke im Zuge des Kaiserschnitts sei trotz Wirkungslosigkeit der Spinalanästhesie durchgeführt worden.

Unserer Mandantin wurde vor der Entbindung mitgeteilt, dass ihr Kind aufgrund der Größe mittels Kaiserschnitts zur Welt gebracht werden müsse. Ihr wurde in diesem Rahmen zu einer Betäubung durch eine Spinalanästhesie Spinalanästhesie geraten. Sie gab vor dem Landgericht Ulm an, trotz der verabreichten Betäubung weiterhin Empfindungen im zu operierenden Bereich gehabt und dies dem Operationsteam entsprechend kommuniziert zu haben. Auch nach Verabreichung einer zweiten Spinalanästhesie sei keine Betäubung eingetreten. Das Operationsteam habe dennoch mit der Operation begonnen. Folglich habe sie den Schnitt, der zur Öffnung der Bauchdecke im Rahmen des Kaiserschnitts erfolgte, bewusst und als starken, stechenden Schmerz empfunden.
Unsere Mandantin war aufgrund des Erlebten an einer schnellen Erledigung des Rechtsstreits interessiert, sodass das Verfahren durch einen gerichtlichen Vergleich ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Zufriedenheit unserer Mandantin beendet wurde.

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Ihr Patientenanwalt Christoph Theodor Freihöfer

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