Vergleich über 45.000 Euro nach einer Armplexusparese


Vergleich über 45.000 Euro nach einer Armplexusparese

Bei unserem Mandanten kam es im Rahmen einer fehlerhaft durchgeführten Operation zu einer Armplexusparese (Lähmung der Oberarm-, Unterarm- und Handmuskulatur). Die Parteien schlossen nach Einholung eines Gutachtens einen außergerichtlichen Vergleich in Höhe von 45.000 Euro.

Aufgrund einer Schlüsselbeinfraktur musste sich unser Mandant einer Operation unterziehen. Bei dieser wurden die Knochenteile mithilfe einer Titanplatte wieder miteinander verbunden. Zur Befestigung der Platte wurden Schrauben verwendet. Kurze Zeit nach der Operation stellte sich bei unserem Mandanten jedoch ein Taubheits- und Schwächegefühl im Arm ein.

Bei einer solchen Operation wird regelmäßig ein Bildwandler verwendet. Dabei handelt es sich um eine Art Röntgengerät, das während einer Operation in Echtzeit eine Qualitätskontrolle und Längenmessung der verwendeten Schrauben ermöglicht. Trotz des Einsatzes eines solchen Geräts wurden bei unserem Mandanten zu lange Schrauben eingesetzt. Diese standen sodann über und schädigten den Plexus Brachialis (Nervengeflecht aus dem Nerven für Arm, Schultern und Brust hervorgehen). Seither leidet unser Mandant an der Lähmung seines Armes, obwohl er eine Revisionsoperation zum Tausch der Schrauben über sich ergehen ließ.

Ein Gutachter der Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Bayerischen Landesärztekammer bestätigte, dass bei dem Eingriff kürzere Schrauben hätten benutzt werden müssen. So hätte die Armplexusparese und somit eine Nervenschädigung vermieden werden können.

Es konnte daher, aufgrund der behandlungsfehlerbedingt entstandenen Armplexusparese, ein außergerichtlicher Vergleich in Höhe von 45.000 Euro für unseren Mandanten erzielt werden.

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