Vergleich über 45.000 Euro nach einer Armplexusparese
Bei unserem Mandanten kam es im Rahmen einer fehlerhaft durchgeführten Operation zu einer Armplexusparese (Lähmung der Oberarm-, Unterarm- und Handmuskulatur). Die Parteien schlossen nach Einholung eines Gutachtens einen außergerichtlichen Vergleich in Höhe von 45.000 Euro.
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