Vergleich über 15.000 Euro wegen fehlender Antibiotikatherapie
Bei unserer Mandantin wurde nach einer Operation eine Antibiotikatherapie behandlungsfehlerhaft nicht durchgeführt. Die Nichtdurchführung der Antibiotikatherapie führte zu schweren Folgeerkrankungen bei unserer Mandantin, weshalb die Parteien einen gerichtlichen Vergleich über 15.00 Euro schlossen.
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