Vergleich über 34.000 Euro wegen Fehlern beim Augenlasern


Vergleich über 34.000 Euro wegen Fehlern beim Augenlasern

Bei unserem Mandanten kam es zu ärztlichen Behandlungsfehlern beim Augenlasern. Aufgrund der Durchführung einer kontraindizierten Operation an den Augen traten bei unserem Mandanten dauerhafte Sehbeeinträchtigungen auf. Der Rechtsstreit konnte wegen der Fehler beim Augenlasern durch einen Vergleich in Höhe von knapp 34.000 Euro beendet werden.

Probleme nach Augenlasern – Erfolg für unseren Mandaten

Aufgrund seiner Kurzsichtigkeit ließ unser Mandant bei einem Augenarzt eine Photorefraktive Keratektomie (kurz PRK) an beiden Augen durchführen. Hierbei handelt es sich um eine Behandlungsart mittels Laser zur Korrektur von allen drei Arten der Fehlsichtigkeit (Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit und Hornhautverkrümmung). Diese Art der Augenlaserbehandlung ist für Patienten mit Fehlsichtigkeit geeignet, bei denen das gängige LASIK Verfahren aufgrund einer zu dünnen Hornhaut nicht möglich ist. Die Weiterentwicklung der PRK ist die LASEK.

Der vom Gericht bestellte Gutachter (§ 411 ZPO) bestätigte, dass die Indikation zur PRK bei unserem Mandanten außerhalb des empfohlenen Anwendungsbereichs lag. Über diese Tatsache wurde der Mandant jedoch nicht aufgeklärt. Zudem war die Laserkorrektur angesichts des Zustands der Hornhaut kontraindiziert. Es wurden außerdem grob fehlerhaft keine Untersuchungen durchgeführt, die eine Hornhaut Tomographie (chronisch progressive Hornhauterkrankung) ausgeschlossen oder bestätigt hätten. Der gerichtliche Sachverständige sah auch Mängel in der Nachsorge.

Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen der Fehler beim Augenlasern

In Folge der Fehler beim Augenlasern leidet unser Mandant an einer Blendempfindlichkeit und einer erhöhten Empfindlichkeit der Augen.

Das Verfahren konnte durch Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs beendet werden. Unser Mandat erhielt knapp 34.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz.

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Ihr Patientenanwalt Christoph Theodor Freihöfer

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