Nervenverletzung durch Arzt - Vergleich über 18.500 Euro
Nervenverletzung durch Arzt - Vergleich über 18.500 Euro
Bei unserer Mandantin kam es im Rahmen einer fehlerhaften Operation zu einer intraoperativen Nervenverletzung. Die Parteien schlossen aufgrund dessen einen außergerichtlichen Vergleich über 18.500 Euro.
Unsere Mandantin wurde aufgrund eines Karpaltunnelsyndroms an ihrer rechten Hand operiert. Unmittelbar nach der Operation bemerkte sie ein Taubheitsgefühl des Mittel- und Ringfingers der rechten Hand.
Intraoperative Nervenverletzung
Bei einer solchen operativen Karpaldachspaltung müssen die im Operationsbereich verlaufenden Nerven seitens des Operateurs dargestellt werden, um Nervenverletzungen wie Nervenläsionen vermeiden zu können. Trotz der vom Operateur geschilderten „guten Übersicht“ wurde der Nervus medianus unserer Mandantin im Rahmen der Operation verletzt. Seither leidet unsere Mandantin an anhaltenden Sensibilitätsstörungen in den Fingern der operierten Hand.
Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen der Behandlungsfehler
Eine Gutachterin der Gutachterstelle des MDK bestätigte anhand der postoperativ erhobenen Befunde, dass es im Rahmen der Operation zu einer intraoperativen Nervenverletzung in Form einer Nervenläsion gekommen sein muss.
Wir konnten daher, aufgrund der behandlungsfehlerbedingten Nervenläsion und den daraus resultierenden Sensibilitätsstörungen, einen außergerichtlichen Vergleich in Höhe von 18.500 Euro für unsere Mandantin erzielen.
Kostenlose Erstberatung
Liegt bei Ihnen eine Verletzung Ihrer Patientenrechte vor?
Schildern Sie uns den Ablauf Ihrer Behandlung bzw. Ihrer Operation. Sie erhalten eine Erstberatung, ob ein Arztfehler oder OP-Fehler vorliegen könnte.
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und helfen Ihnen von den betroffenen Ärzten und Krankenhäusern Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen zu erhalten.
Kontaktieren Sie uns noch heute und wir setzen uns innerhalb von 3 Stunden während der Bürozeiten mit Ihnen in Verbindung.
Selbstverständlich ist die Ersteinschätzung für Sie kostenlos und unverbindlich.
Ihr Patientenanwalt Christoph Theodor Freihöfer