Vergleich über 15.000 Euro wegen fehlender Antibiotikatherapie


Vergleich über 15.000 Euro wegen fehlender Antibiotikatherapie

Bei unserer Mandantin wurde nach einer Operation eine Antibiotikatherapie behandlungsfehlerhaft nicht durchgeführt. Die Nichtdurchführung der Antibiotikatherapie führte zu schweren Folgeerkrankungen bei unserer Mandantin, weshalb die Parteien einen gerichtlichen Vergleich über 15.00 Euro schlossen.

Fehlende Antibiotikatherapie

Unsere Mandantin musste sich einer notwendigen Operation zur Spaltung eines Abszesses unterziehen. Postoperativ kam es zu einer fehlerhaften Behandlung. Da die Entzündungswerte der Patientin auf einem hohen Niveau verweilten, hätte durch die behandelnden Ärzte eine weitere Diagnostik und insbesondere eine Antibiotikatherapie erfolgen müssen.

Schmerzensgeld und Schadensersatz für die unzureichende postoperative Versorgung

Der vom Gericht bestellte Gutachter bestätigte, dass es fehlerhaft zu keiner weiteren Diagnostik gekommen war. Die behandelnden Ärzte hätten zumindest eine tiefgreifende Entzündung bei der Patientin ausschließen müssen. Des Weiteren hätte die Patientin eine Antibiotikatherapie erhalten müssen um zu erreichen, dass die Entzündungswerte sinken. Auf Grund der nicht durchgeführten Antibiotikagabe kam es bei der Patientin zu schweren gesundheitlichen Folgen.

Das Verfahren konnte durch Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches in Höhe von 15.000 Euro beendet werden.

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Ihr Patientenanwalt Christoph Theodor Freihöfer

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