13.000 Euro Schmerzensgeld nach der fehlerhaften Operation einer gebrochenen Hand
13.000 Euro Schmerzensgeld nach der fehlerhaften Operation einer gebrochenen Hand
Unser Mandant erhielt 13.000 Euro Schmerzensgeld nach der fehlerhaften Operation einer gebrochenen Hand.
Fehlerhafte Operation einer gebrochenen Hand durch zu langen Kirschner-Draht
Ursprünglich hatte sich unser Mandant den Mittelhandknochen bei einem Unfall gebrochen. In der anschließenden Operation wurde die Hand mit sog. Kirschner-Drähten fixiert. Kirschner-Drähte werden zur Spickung von Knochenbrüchen eingesetzt. Hierbei wird der gebrochene Knochen mit einem Spickdraht fixiert und danach in der Regel mit einem Gips ruhigstellt.
Der Gutachter stellte fest, dass es während der Operation an der Hand zu Behandlungsfehlern der Ärzte kam. Der behandelnde Arzt muss bereits während der Operation überprüfen, ob der eingesetzte Kirschner-Draht die korrekte Länge hat. Ist der Spickdraht zu lang, kann er das umliegende Gewebe reizen und erhebliche Verletzungen verursachen.
Im vorliegenden Fall waren die eingesetzten Kirschner-Drähte zu lang, so dass es durch die Reizung zu einer Sehnenverletzung bei unserem Mandanten kam. Die Sehne am Daumenstrecker unseres Mandanten war aufgrund der ständigen Reizung gerissen. Es musste schließlich eine Revisionsoperation durchgeführt werden.
Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen der zu langen Drähte
Aufgrund der fehlerhaften Behandlung kam es zu Funktionseinbußen an der Hand unseres Mandanten. Teilweise war es ihm nicht mehr möglich, die Faust komplett zu schließen und die Finger verkrampften nach längerer Belastung.
Das Verfahren konnte wegen der fehlerhaften Behandlung durch einen gerichtlichen Vergleich beendet werden. Insgesamt erhielt unser Mandant 13.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld.
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Ihr Patientenanwalt Christoph Theodor Freihöfer