Verkürzung des Darms - Vergleich über 31.000 Euro bei nicht erforderlicher Operation


Verkürzung des Darms - Vergleich über 31.000 Euro bei nicht erforderlicher Operation

Bei unserer Mandantin wurde operativ eine Verkürzung des Darms vorgenommen, nachdem die behandelnden Ärzte zuvor fehlerhaft die Diagnose einer Entleerungsstörung des Darms gestellt hatten. Der Rechtsstreit konnte wegen des Behandlungsfehlers durch einen gerichtlichen Vergleich in Höhe von 31.000 Euro beendet werden.

Operative Verkürzung des Darms nach fehlerhafter Diagnose

Ursprünglich litt unsere Mandantin an verschiedenen Problemen in Zusammenhang mit der Darmentleerung, unter anderem einem Reizdarmsyndrom, einer Senkung des Beckenbodens sowie einer Stuhlinkontinenz.

Der gerichtlich bestellte Gutachter stellte in der Gerichtsverhandlung fest, dass es bei unserer Mandantin zu einem Behandlungsfehler gekommen war. Die behandelnden Ärzte hatten zuvor angefertigte MRT-Bilder fehlerhaft ausgewertet und eine Entleerungsstörung des Darms diagnostiziert, obwohl diese Diagnose medizinisch nicht angezeigt war. Infolgedessen wurde operativ eine – medizinisch nicht erforderliche – Verkürzung des Darms durchgeführt.

Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen der nicht erforderlichen Operation

Aufgrund der Fehlbehandlung kam es zu einer Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes unserer Mandantin. Neben der Verkürzung des Darms wurde in der Operation zudem der Harnleiter durchtrennt. Unsere Mandantin musste sich deshalb einer Revisionsoperation unterziehen.

Der Rechtstreit konnte wegen der fehlerhaften Behandlung durch einen gerichtlichen Vergleich beendet werden. Insgesamt erhielt unsere Mandantin 31.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Kostenlose Erstberatung

Liegt bei Ihnen eine Verletzung Ihrer Patientenrechte vor?

Schildern Sie uns den Ablauf Ihrer Behandlung bzw. Ihrer Operation. Sie erhalten eine Erstberatung, ob ein Arztfehler oder OP-Fehler vorliegen könnte.

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und helfen Ihnen von den betroffenen Ärzten und Krankenhäusern Schadensersatz- und Schmerzensgeld­zahlungen zu erhalten.

Kontaktieren Sie uns noch heute und wir setzen uns innerhalb von 3 Stunden während der Bürozeiten mit Ihnen in Verbindung.

Selbstverständlich ist die Ersteinschätzung für Sie kostenlos und unverbindlich.

Ihr Patientenanwalt Christoph Theodor Freihöfer

Kostenlose Ersteinschätzung von einem spezialisierten Rechtsanwalt

    Ihr Patientenanwalt Christoph Theodor Freihöfer
    ChIJ-eGH1h92nkcR42BYauGQgDI