Glassplitter übersehen - Vergleich über 10.000 Euro


Glassplitter übersehen - Vergleich über 10.000 Euro

Bei unserer Mandantin wurden im Rahmen einer Notfallbehandlung Glassplitter in der Fußsohle übersehen und nicht entfernt. Die Parteien schlossen einen außergerichtlichen Vergleich über 10.000 Euro.

Aufgrund eines Unfalls stellte sich unsere Mandantin in der Notaufnahme vor. Zuvor war sie in eine Glasscherbe getreten und hatte sich eine ca. 2 cm lange Schnittwunde an der Fußsohle zugezogen.

Glassplitter übersehen

Die behandelnden Ärzte versorgten die Wunde lediglich mit einer Naht, ohne ausreichend Befunderhebungsmaßnahmen wie eine Röntgendiagnostik oder Inspektion der Wunde nach Glassplittern vorgenommen zu haben.

Die fehlerhafte Befunderhebung führte dazu, dass Glassplitter in der Fußsohle unserer Mandantin übersehen wurden und somit in ihrem Fuß verblieben. Unserer Mandantin litt daher über einen langen Zeitraum im Alltag an schmerzhaften Bewegungseinschränkungen. Zudem musste im Verlauf eine Revisionsoperation zur Entfernung der behandlungsfehlerbedingt übersehenen Glassplittern durchgeführt werden.

Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen der Behandlungsfehler

Im Rahmen des außergerichtlichen Verfahrens wurden die vorbezeichneten Befunderhebungsfehler erfolgreich geltend gemacht.

Es konnte daher, aufgrund der behandlungsfehlerbedingt übersehenen Glassplitter, ein außergerichtlicher Vergleich in Höhe von 10.000 Euro für unsere Mandantin erzielt werden.

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Ihr Patientenanwalt Christoph Theodor Freihöfer

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