Patientenanwältin Schell - Verstärkung unseres Hamburger Anwaltsteams
Wir freuen uns, Frau Rechtsanwältin Kim Schell als weitere Patientenanwältin im Hamburger Anwaltsteam der Kanzlei Freihöfer begrüßen zu dürfen.
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Wir freuen uns, Frau Rechtsanwältin Kim Schell als weitere Patientenanwältin im Hamburger Anwaltsteam der Kanzlei Freihöfer begrüßen zu dürfen.
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Bei unserer Mandantin wurde nach einer Operation eine Antibiotikatherapie behandlungsfehlerhaft nicht durchgeführt. Die Nichtdurchführung der Antibiotikatherapie führte zu schweren Folgeerkrankungen bei unserer Mandantin, weshalb die Parteien einen gerichtlichen Vergleich über 15.00 Euro schlossen.
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Bei unserer Mandantin wurde operativ eine Verkürzung des Darms vorgenommen, nachdem die behandelnden Ärzte zuvor fehlerhaft die Diagnose einer Entleerungsstörung des Darms gestellt hatten. Der Rechtsstreit konnte wegen des Behandlungsfehlers durch einen gerichtlichen Vergleich in Höhe von 31.000 Euro beendet werden.
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Bei unserer Mandantin kam es im Rahmen einer fehlerhaften Operation zu einer intraoperativen Nervenverletzung. Die Parteien schlossen aufgrund dessen einen außergerichtlichen Vergleich über 18.500 Euro.
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Bei unserer Mandantin wurden im Rahmen einer Notfallbehandlung Glassplitter in der Fußsohle übersehen und nicht entfernt. Die Parteien schlossen einen außergerichtlichen Vergleich über 10.000 Euro.
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Bei unserem Mandanten kam es zu ärztlichen Behandlungsfehlern beim Augenlasern. Aufgrund der Durchführung einer kontraindizierten Operation an den Augen traten bei unserem Mandanten dauerhafte Sehbeeinträchtigungen auf. Der Rechtsstreit konnte wegen der Fehler beim Augenlasern durch einen Vergleich in Höhe von knapp 34.000 Euro beendet werden.
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Bei unserem Mandanten kam es im Rahmen einer fehlerhaft durchgeführten Operation zu einer Armplexusparese (Lähmung der Oberarm-, Unterarm- und Handmuskulatur). Die Parteien schlossen nach Einholung eines Gutachtens einen außergerichtlichen Vergleich in Höhe von 45.000 Euro.
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Unser Mandant wurde im Rahmen einer Kreuzbandoperation fehlerhaft behandelt und musste sich weiteren fünf Revisionsoperationen unterziehen. Die Parteien schlossen nach Einholung eines Gutachtens einen außergerichtlichen Vergleich in Höhe von 25.000 Euro.
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Wir freuen uns sehr, Frau Rechtsanwältin Alicia Kastenmüller als weitere Patientenanwältin unseres Münchener Anwaltsteams der Kanzlei Freihöfer begrüßen zu dürfen.
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Wir freuen uns sehr, Herrn Dr. med Sebastian Frey als Ärztlichen Berater im Bereich Neurologie im Team der Kanzlei Freihöfer begrüßen zu dürfen.
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