Beweislastumkehr bei Verbrennungen des Patienten mit einem Elektrokauter
Führt die Verwendung von einem Elektrokauter im Rahmen einer Operation zu einem atypischen Stromfluss und infolgedessen zu Verbrennungen bei einem Patienten, kommt nach Ansicht des Bundesgerichtshofs eine Beweislastumkehr nach den Grundsätzen des voll beherrschbaren Risikos in Betracht.
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