Wie viel Geld bekommt man bei einem Behandlungsfehler?
Wie viel Geld bekommt man bei einem Behandlungsfehler?
Wie viel Geld bekommt man bei einem Behandlungsfehler? TOP Patientenanwalt erklärt Schmerzensgeld, Schadensersatz und typische Summen – von Haushaltsführungsschaden bis Zukunftskosten.
Wie viel Geld bekommt man bei einem Behandlungsfehler? TOP Patientenanwalt erklärt Schmerzensgeld, Schadensersatz und typische Summen

Rechtsanwalt Christoph Theodor Freihöfer
Wie viel Geld bekommt man bei einem Behandlungsfehler?
Diese Frage stellt sich praktisch jeder Patient, der durch eine falsche Therapie, Diagnose oder Operation geschädigt wurde. Die Antwort ist vielschichtig – denn neben dem Schmerzensgeld spielen zahlreiche finanzielle Folgen eine Rolle, die oft erst auf den zweiten Blick sichtbar werden.
Bei dauerhaften Schäden bewegen sich Ansprüche in der Regel zwischen unter 20.000 Euro und über 1.000.000 Euro, abhängig von den gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen. Dazu zählen auch Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Pflegeaufwand, Zukunftskosten, Umbauten und vieles mehr. Entscheidend ist, wie vollständig die Schäden dokumentiert und wie professionell der Fall aufgearbeitet wurde.
Welche Ansprüche habe ich als Patient nach einem Behandlungsfehler?
Ein Behandlungsfehler kann körperliche, seelische und finanzielle Folgen haben. Patienten möchten deshalb verständlicherweise wissen: Wie viel Geld bekommt man bei einem Behandlungsfehler – und was steht mir überhaupt zu?
Anspruchsrelevant ist alles, was durch den Fehler ausgelöst wurde: Schmerzen, Einschränkungen, Verdienstausfälle, Therapiekosten, Haushaltseinbußen und langfristige Risiken. Je genauer die Belastungen beschrieben und ärztlich nachgewiesen sind, desto höher fällt der Schadensersatz aus.
Wie bestimmen Gerichte die Höhe des Schmerzensgeldes?
Schmerzensgeld bemisst sich nach mehreren Faktoren: Dauer der Schmerzen, notwendige Eingriffe, Komplikationen, Narben, psychische Belastung und das Ausmaß dauerhafter Beeinträchtigungen. Ein erfahrener Patientenanwalt stellt all diese Punkte strukturiert dar und sorgt dafür, dass keine Position übersehen wird.
Welche Summen sind in der Praxis realistisch?
Die typischen Erfahrungswerte aus der Arzthaftung:
- Leichtere Verletzungen: meist unter 20.000 Euro
- Dauerhafte Beschwerden: 20.000 bis 150.000 Euro
- Schwere bleibende Schäden (z. B. Lähmungen, Hirnschäden, Pflegebedürftigkeit): bis 1.000.000 Euro und darüber hinaus
Lesen Sie hierzu auch unseren Rechtstipp Behandlungsfehler - was tun?
Wer ersetzt Verdienstausfall, Rentenschäden und berufliche Nachteile?
Kann der Betroffene zeitweise oder dauerhaft nicht mehr arbeiten, steht ihm Ersatz für alle Einkommenseinbußen zu. Dazu gehören:
- Verdienstausfall
- Rentenschäden
- entgangener Gewinn
- Überstunden- und Schichtzulagen
Gerade bei Selbstständigen ist die korrekte Berechnung entscheidend. Hier zeigen Umsatzlisten, BWA oder Steuerunterlagen, welche Einbußen konkret entstanden sind.
Wie werden Haushalt, Pflege und Zukunftsschäden berücksichtigt?
Ein häufig unterschätzter Anspruch ist der Haushaltsführungsschaden, also die Frage, wie viel Unterstützung der Patient im Alltag benötigt. Hier entstehen oft vier- bis fünfstellige Beträge – insbesondere bei Familien mit kleinen Kindern.
Weitere ersatzfähige Kosten:
- Pflege- und Betreuungskosten
- Hilfsmittel (Schienen, Rollstuhl, Orthesen)
- Physiotherapie und Reha
- Umbauten in Wohnung oder Haus
- dauerhafte Therapiekosten
- sämtliche Zukunftsschäden bei Verschlechterungsrisiken
Welche Kosten dürfen Kliniken nicht berechnen?
Die erste Kopie der Patientenakte ist gemäß § 630g BGB kostenlos. Sie ist für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche unverzichtbar – ohne vollständige Akte ist eine seriöse Bewertung kaum möglich.
Wie wichtig die Patientenakte für die Beweisführung ist, zeigt unser Beitrag Behandlungsunterlagen anfordern – erste Kopie der Patientenakte ist kostenlos
Wie sichere ich hohe Ansprüche – und welche Fehler sollten Patienten vermeiden?
Frühzeitiges Handeln ist entscheidend. Sichern Sie alle Unterlagen, dokumentieren Sie Beschwerden und lassen Sie den Fall von einem Fachanwalt für Medizinrecht prüfen. Häufige Fehler, die Ansprüche verringern:
- fehlende oder unvollständige Patientenakte
- verspätete Reaktionen auf Ablehnungsschreiben
- keine Dokumentation von Beschwerden
- keine ärztlichen Nachweise für Folgeschäden
Eine strukturierte Aufbereitung erhöht die Chance auf hohe Vergleichsbeträge erheblich.
Ihr nächster Schritt – Unterlagen sichern und Ansprüche prüfen lassen
Sammeln Sie Befunde, Bildgebung, Aufklärungsunterlagen und Quittungen. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Jahresende der Kenntnis. Während eines Gutachten- oder Schlichtungsverfahrens ist die Frist gehemmt und läuft nicht weiter.
Einen kompakten Überblick finden Sie in unserem Beitrag Beginn der Verjährung bei Behandlungsfehlern – Wie lange kann man gegen einen Arzt oder eine Klinik vorgehen?
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Die Kanzlei Freihöfer ist spezialisiert auf Fälle von ärztlichen Behandlungsfehlern. Unser Ziel ist es, Patienten zu ihrem Recht zu verhelfen, wenn sie durch medizinische Fehlbehandlungen Schaden erlitten haben.
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Dank unserer Büros in München, Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/Eschborn und Stuttgart sind wir überall schnell erreichbar und dennoch ausschließlich auf die Vertretung von Patienten spezialisiert.
Gemeinsam mit unserem Netzwerk ärztlicher Berater prüfen wir Ihre Patientenakte auf Vollständigkeit und mögliche Arzthaftungs- und Behandlungsfehler. Bei Bedarf ziehen wir unabhängige medizinische Gutachter hinzu, um eine fundierte Grundlage für Schadensersatz und Schmerzensgeld zu schaffen.
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Christoph Theodor Freihöfer Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt
Autor: Christoph Theodor Freihöfer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Master of Laws Medizinrecht, Inhaber der Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt
Stand: 24. November 2025
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