Was kostet ein Anwalt bei Behandlungsfehlern? Ihr Patientenanwalt erklärt Rechtsschutz und Patientenakte


Was kostet ein Anwalt bei Behandlungsfehlern? Ihr Patientenanwalt erklärt Rechtsschutz und Patientenakte

Was kostet ein Anwalt bei Behandlungsfehlern? Ihr Patientenanwalt erklärt warum die meisten Patienten deutlich weniger zahlen als befürchtet

Viele betroffene Patienten fragen sich, was kostet ein Anwalt bei Behandlungsfehlern und zögern deshalb, einen spezialisierten Patientenanwalt zu beauftragen, weil sie hohe Kosten erwarten. Tatsächlich entstehen bei Behandlungsfehlern in den meisten Fällen keine oder nur sehr geringe Kosten, wenn eine private Rechtsschutzversicherung besteht. Selbst ohne Versicherung sorgt unsere Kanzlei dafür, dass Patienten finanziell nicht überfordert werden. Die Ersteinschätzung bleibt für Sie stets kostenlos.

Rechtsanwalt Christoph Theodor Freihöfer - Was kostet ein Anwalt bei Behandlungsfehler

Rechtsanwalt Christoph Theodor Freihöfer

Wann übernimmt die Rechtsschutzversicherung die vollständigen Kosten?

Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung bereits zum Zeitpunkt der medizinischen Behandlung bestanden hat, übernimmt sie üblicherweise sämtliche Verfahrenskosten. Dazu gehören:

  • Anwaltskosten
  • Gutachterkosten

  • Gerichtskosten

Entscheidend ist der Versicherungsbeginn: Nur wenn die Rechtsschutzversicherung vor der streitigen Behandlung aktiv war, kann die Deckungszusage erteilt werden.

Unsere Kanzlei holt die Deckungszusage für Sie ein. Mit erteilter Deckung entstehen Ihnen für die anwaltliche Tätigkeit grundsätzlich keine Kosten, abgesehen vom vertraglichen Selbstbehalt von ca. 100 – 250 Euro.

Was kostet die anwaltliche Vertretung ohne Rechtsschutzversicherung?

Wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht, entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen ein finanzierbares Kostenmodell, das zu Ihrer Situation passt. Die Kanzlei Freihöfer bietet unter anderem:

  • Pauschalhonorare, wenn der Aufwand klar abgrenzbar ist
  • Stundensatzmodelle (Regelfall bei nicht versicherten Mandanten)

  • Erfolgshonorare in Ausnahmefällen, wenn die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind

  • Prozessfinanzierung, bei der sämtliche Kosten von einem externen Finanzierer übernommen werden

Für Sie wichtig: Die Erstberatung bleibt immer kostenlos und unverbindlich.

Kosten für Patientenakte und medizinische Unterlagen

Eine vollständige Patientenakte ist der zentrale Baustein der Beweisführung im Arzthaftungsrecht. Die erste Kopie der Akte darf gemäß § 630g BGB nicht berechnet werden. Weder Kliniken noch Praxen dürfen dafür Kopier- oder Bearbeitungsgebühren verlangen.

Wir fordern die Akte für Sie an und prüfen anschließend, ob der vorgeworfene Behandlungsfehler medizinisch plausibel ist – unterstützt durch unser Netzwerk ärztlicher Berater.

Wie wichtig die Patientenakte für die Beweisführung ist, zeigt unser Beitrag Behandlungsunterlagen anfordern - erste Kopie der Patientenakte ist kostenlos

Wie läuft es bei Gerichtsterminen außerhalb Ihres Wohnortes?

Gerichtstermine nimmt Ihr Patientenanwalt der Kanzlei Freihöfer bundesweit persönlich wahr. Das bedeutet, dass Sie in jedem Termin von einem Anwalt vertreten werden, der Ihren Fall im Detail kennt. Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel keine Reisekosten, diese werden jedoch vorab transparent mit Ihnen besprochen.

Wie unterstützt Ihr Patientenanwalt Sie im gesamten Verfahren?

Nach der Mandatserteilung übernimmt unsere Kanzlei folgende Schritte:

  • Anforderung und Prüfung der vollständigen Patientenakte
  • Bewertung, ob ein Behandlungsfehler wahrscheinlich ist

  • Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung bzw.
    Beratung zu alternativen Kostenmodellen

  • Umfassende Schadensbezifferung, insbesondere

    • Verdienstausfall

    • Haushaltsführungsschaden

    • Umbaukosten

    • Pflege- und Betreuungskosten

    • Zukunftsschäden

  • Verhandlungen mit der ärztlichen Haftpflichtversicherung

Diese strukturierte Aufarbeitung ist Grundlage für außergerichtliche Vergleiche und gerichtliche Verfahren.

Lesen Sie hierzu auch unseren Rechtstipp Behandlungsfehler - was tun?

Ihr nächster Schritt: Unterlagen sichern, Frist im Blick behalten

Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen wie Befunde, Arztbriefe, Bildgebung, Aufklärungsunterlagen und Belege. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit dem Jahresende, in dem Sie vom Fehler und seinen Folgen erfahren haben. Während eines Gutachten- oder Schlichtungsverfahrens ist die Frist gehemmt, läuft also vorübergehend nicht weiter.

Einen kompakten Überblick finden Sie in unserem Beitrag

Beginn der Verjährung bei Behandlungsfehlern – Wie lange kann man gegen einen Arzt oder eine Klinik vorgehen?

Ihr Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

Christoph Theodor Freihöfer
Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt

FAQ – Häufige Fragen: Was kostet ein Anwalt bei Behandlungsfehlern?

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung wirklich alle Kosten?

Ja – sofern Ihre Rechtsschutzversicherung bereits vor der fehlerhaften Behandlung bestanden hat, übernimmt sie in der Regel sämtliche Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten. Sie tragen meist nur den vertraglichen Selbstbehalt (ca. 100 – 250 Euro).

Muss ich ohne Rechtsschutz hohe Kosten befürchten?

Nein. Wir bieten Pauschalhonorare, rechnen regelmäßig nach Stundensatz ab und können in Ausnahmefällen ein Erfolgshonorar vereinbaren. Zusätzlich kann ein Prozessfinanzierer sämtliche Kosten übernehmen. Die Erstberatung bleibt immer kostenlos und unverbindlich.

Kostet die Anforderung der Patientenakte etwas?

Nein. Die erste Kopie der Patientenakte ist nach § 630g BGB kostenlos. Kliniken und Praxen dürfen dafür keine Gebühren verlangen.

Werden Gerichtstermine außerhalb meines Wohnortes übernommen?

Ihr Patientenanwalt vertritt Sie bundesweit persönlich vor Gericht. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt allerdings meist keine Reisekosten. Wir klären mögliche Kosten transparent mit Ihnen vorab.

Wie schnell erhalte ich eine Einschätzung zu meinem Fall?

Innerhalb von drei Stunden während der Bürozeiten erhalten Sie einen Rückruf eines spezialisierten Patientenanwalts. Die Ersteinschätzung bleibt immer kostenlos und unverbindlich.

Wann entstehen mir überhaupt eigene Kosten?

Mit bestehender Rechtsschutzversicherung fallen grundsätzlich keine weiteren Kosten an – außer dem vereinbarten Selbstbehalt. Ohne Rechtsschutz klären wir vorab transparent, welches Modell für Sie persönlich am günstigsten ist.

 

 

Patientenanwalt Freihöfer – Ihr Experte für Behandlungsfehler

Ihr Anwalt bei medizinischen Behandlungsfehlern

Die Kanzlei Freihöfer ist spezialisiert auf Fälle von ärztlichen Behandlungsfehlern. Unser Ziel ist es, Patienten zu ihrem Recht zu verhelfen, wenn sie durch medizinische Fehlbehandlungen Schaden erlitten haben.

 

Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls – bundesweit und an sechs Kanzleistandorten

Vermuten Sie, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein? Als Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung binnen 3 Stunden an.

Dank unserer Büros in München, Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/Eschborn und Stuttgart sind wir überall schnell erreichbar und dennoch ausschließlich auf die Vertretung von Patienten spezialisiert.

Gemeinsam mit unserem Netzwerk ärztlicher Berater prüfen wir Ihre Patientenakte auf Vollständigkeit und mögliche Arzthaftungs- und Behandlungsfehler. Bei Bedarf ziehen wir unabhängige medizinische Gutachter hinzu, um eine fundierte Grundlage für Schadensersatz und Schmerzensgeld zu schaffen.

 

Warum Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt?

100 % Patientenvertretung – Wir beraten und vertreten ausschließlich geschädigte Patienten

Sechs Büros, ein eingespieltes Team – Persönliche Ansprechpartner vor Ort

TOP-Kanzlei Medizinrecht – mehrfach ausgezeichnet, empfohlen von Ärzten und Patienten

Starkes medizinisches Netzwerk – Zusammenarbeit mit spezialisierten ärztlichen Beratern und unabhängigen Gutachtern

Schnelle und kostenlose Erstberatung – Ihre erste Einschätzung erhalten Sie innerhalb von 3 Stunden

 

Unser Leistungsversprechen

Aktenanalyse & Strategie Wir prüfen Ihre Patientenakte auf Behandlungsfehler und klären, ob Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz bestehen

Gutachterliche Absicherung Bei Bedarf holen wir medizinische Expertisen ein, um Ihre Forderungen wasserdicht zu untermauern

Durchsetzung Ihrer Rechte Ob außergerichtlich oder vor Gericht – wir setzen Ihr Recht auf angemessene Entschädigung mit Nachdruck durch

 

Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen

Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an, um einen Termin für eine unverbindliche Beratung zu vereinbaren. Wir sind Ihr verlässlicher Partner – und wir kämpfen für Ihr Recht auf angemessene Entschädigung bei ärztlichen Behandlungsfehlern.

 

Ihr Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

Christoph Theodor Freihöfer
Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt

Autor: Christoph Theodor Freihöfer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Master of Laws Medizinrecht, Inhaber der Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt

Stand: 21. November 2025

Kostenlose Ersteinschätzung von einem spezialisierten Rechtsanwalt

    Ihr Patientenanwalt Christoph Theodor Freihöfer
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