Verletzung des Handgelenks behandlungsfehlerhaft nicht erkannt – Vergleich über 15.000 Euro


Verletzung des Handgelenks behandlungsfehlerhaft nicht erkannt – Vergleich über 15.000 Euro

Bei unserer Mandantin kam es zu ärztlichen Behandlungsfehlern während eines stationären Klinikaufenthaltes. Aufgrund einer fehlerhaft unterbliebenen Befunderhebung wurde bei ihr eine Verletzung des Handgelenks behandlungsfehlerhaft nicht erkannt und über mehrere Wochen nicht entsprechend behandelt.

Verletzung des Handgelenks behandlungsfehlerhaft nicht erkannt

Nach einem Verkehrsunfall erlitt unsere Mandantin eine Verletzung des Handgelenks. Bei entsprechenden Symptomen sollte nach einem Unfall stets eine Röntgenaufnahme des Handgelenks gemacht werden.

Der vom Gericht bestellte Gutachter bestätigte, dass bereits während des stationären Klinikaufenthalt typische Symptome einer Verletzung des Handgelenks vorlagen. Dennoch wurden keine weiterführenden Befunde zur Diagnosestellung erhoben. Bereits hierin lag ein grober Befunderhebungsfehler vor. Erst mehrere Wochen später wurde die Diagnose einer Verletzung des Handgelenks gestellt und die notwendige Therapiemaßnahme eingeleitet.

Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen der Behandlungsfehler

Das Verfahren konnte durch Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs beendet werden. Unsere Mandantin erhielt 15.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Rechtsanwalt Christoph Theodor Freihöfer

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Ihr Patientenanwalt Christoph Theodor Freihöfer

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