Behandlungsfehler – was tun? So sichern Sie Ihre Ansprüche Schritt für Schritt


Behandlungsfehler – was tun? So sichern Sie Ihre Ansprüche Schritt für Schritt

Sie vermuten einen Behandlungsfehler? Dann heißt es, rasch handeln: Belege sammeln, Gedächtnisprotokoll anlegen und einen spezialisierten Patientenanwalt beauftragen.

Mit lückenloser Dokumentation und juristischer Unterstützung lassen sich außergerichtliche Vergleiche häufig im Bereich von 20.000 bis 150.000 Euro erzielen; schwere Dauerfolgen führen nicht selten zu Summen jenseits von 500.000 Euro. Wir erklären Ihnen was Sie bei einem Behandlungsfehler tun müssen.

Rechtsanwalt Christoph Theodor Freihöfer - Was tun bei Behandlungsfehler

Rechtsanwalt Christoph Theodor Freihöfer

Sofort nach dem Arztfehler: Dokumentieren Sie die Behandlungsfehler

Notieren Sie schon im Krankenhaus die wichtigsten Eckdaten – Uhrzeit, ärztliche Anweisungen, Ihre Beschwerden. Halten Sie fest, wer mit Ihnen gesprochen hat und welche Medikamente Sie erhielten. Dieses frühe Protokoll ist später Gold wert, wenn sich Erinnerungslücken schließen sollen.

Alle Unterlagen einsammeln

Krankenhäuser und Ärztepraxen müssen Ihnen Kopien der gesamten Behandlungsunterlagen aushändigen. Dazu gehören OP-Berichte, Labordaten, Röntgen- oder MRT-Aufnahmen und die unterschriebenen Aufklärungsbögen. Bewahren Sie zusätzlich Rechnungen für Medikamente, Physiotherapie, Fahrten oder Pflegehilfsmittel auf.

Tipp: Fotografieren Sie sichtbare Verletzungen im Abstand einiger Tage. So dokumentieren Sie Schwellungen, Narbenverlauf und Funktionseinschränkungen.

Weshalb ein Fachanwalt für Medizinrecht den Unterschied macht

Ein erfahrener Patientenanwalt kennt die medizinischen Leitlinien und weiß, welche Abweichungen einen Haftungsanspruch begründen. Er beantragt kostenfreie Gutachten beim Medizinischen Dienst oder bei der Ärztekammer, bewertet alle Schadenspositionen und führt die Verhandlungen mit der Haftpflicht­versicherung des Arztes oder Krankenhauses. Mandanten profitieren davon gleich mehrfach: höhere Vergleichssummen, realistische Fristen­planung und keine taktischen Fehler im Schriftwechsel.

Gutachten – der Schlüssel zur Einigung

Ohne medizinisches Sachverständigengutachten zahlen Versicherer meist gar nichts. Über die Ärztekammer oder den MD erhalten Sie ein neutrales Gutachten, das den Facharztstandard zugrunde legt und eventuelle Fehlbehandlungen belegt. Die Kosten tragen häufig die Gutachterstelle oder – bei klarer Haftungslage – bereits die Versicherung.

Typische Vergleichsbeträge bei Behandlungsfehlern

  • Leichtere Folgen wie eine kurzzeitige Nervenreizung liegen meist unter 20.000 Euro.

  • Anhaltende Schmerzen oder auffällige Narben bewegen sich oft zwischen 20.000 und 150.000 Euro.

  • Schwere Dauerfolgen wie Lähmungen oder Hirnschäden werden regelmäßig mit weit über 500.000 Euro abgegolten

 

Verjährung im Blick behalten

Die gesetzliche Frist beträgt drei Jahre und beginnt am Jahresende, in dem der Patient Kenntnis vom Behandlungsfehler und dessen Folgen erlangt hat (§§ 195, 199 BGB). Läuft ein Gutachtenverfahren oder eine Schlichtung, „pausiert“ die Frist – erst nach Abschluss des Verfahrens läuft die verbleibende Zeit weiter.

Profitieren Sie von unserer kostenlosen Ersteinschätzung. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und helfen Ihnen, von dem betroffenen Arzt oder Krankenhaus Schmerzensgeld wegen eines Behandlungsfehlers, zu erhalten.

 

FAQ – Was tun bei Behandlungsfehler?

Was zählt eigentlich als Behandlungsfehler?
Jede Abweichung vom anerkannten medizinischen Vorgehen, die zu einem gesundheitlichen Schaden führt – etwa eine falsch dosierte Narkose, versäumte Diagnostik oder eine unsauber durchgeführte Operation.

Welche Unterlagen braucht mein Anwalt?
Komplette Krankenakte, Bild­gebungsdaten, Laborbefunde, Aufklärungsdokumente, Ihr Gedächtnisprotokoll sowie Belege über zusätzliche Kosten.

Was bedeutet „Hemmung“ der Verjährung?
Während eines Gutachtens oder Schlichtungsverfahrens ruht die Frist. Nach Abschluss läuft sie an der vorherigen Stelle weiter.

Welche Summen sind bei Arztfehlern realistisch?
Je nach Verletzungsschwere reichen außergerichtliche Einigungen von unter 20.000 Euro bis weit über 500.000 Euro. Maßgeblich sind Dauer der Schmerzen, spätere Einschränkungen und wirtschaftliche Folgen wie Verdienstausfall.

Autor: Christoph Theodor Freihöfer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Master of Laws Medizinrecht, Inhaber der Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt

Stand: 23. Mai 2025

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