Arztfehler – was tun? Patientenanwalt erklärt


Arztfehler – was tun? Patientenanwalt erklärt

Arztfehler – was tun? Ihr Patientenanwalt erklärt, wie Sie Schmerzensgeld und Schadensersatz erfolgreich sichern

Erste Schritte nach einem Arztfehler – warum jetzt jede Minute zählt

Wenn ein Arztfehler vorliegt, ist schnelles und strukturiertes Handeln entscheidend. Sichern Sie Unterlagen, dokumentieren Sie Beschwerden und lassen Sie die medizinische Behandlung frühzeitig durch einen spezialisierten Patientenanwalt prüfen.

Rechtsanwalt Christoph Theodor Freihöfer - Arztfehler - Was tun?

Rechtsanwalt Christoph Theodor Freihöfer

 

In vielen Fällen erreichen wir für unsere Mandanten außergerichtliche Vergleiche im Bereich von 20.000 bis 150.000 Euro. Bei schweren dauerhaften Beeinträchtigungen – etwa Lähmungen, Hirnschäden oder Pflegebedürftigkeit – sind Schmerzensgeldsummen bis zu 1.000.000 Euro realistisch. Grundlage jeder erfolgreichen Anspruchsdurchsetzung sind vollständige Beweise und ein erfahrenes Anwaltsteam.

Was ist ein Arztfehler – und wie wird er juristisch definiert?

Von einem Arztfehler, auch Behandlungsfehler, spricht man, wenn ein Arzt vom allgemein anerkannten Facharztstandard abweicht und dadurch ein ursächlicher Gesundheitsschaden entsteht.

Typische Fehlerquellen sind:
– verspätete oder falsche Diagnosen
– unterlassene Befundauswertung
– falsch dosierte Medikamente
– Operationsfehler
– fehlende oder unvollständige Aufklärung

Entscheidend ist der Vergleich mit dem Vorgehen eines sorgfältigen Arztes derselben Fachrichtung.

Beweise sichern: Patientenakte, Fotos, Tagebuch und Quittungen

Die Beweisführung im Arzthaftungsrecht steht und fällt mit einer vollständigen Dokumentation. Ihr Patientenanwalt fordert für Sie sofort die komplette Patientenakte an – OP-Berichte, Laborwerte, Bildgebung, Vitaldaten, Aufklärungsunterlagen.

Wichtig:
Die erste Kopie der Patientenakte ist kostenlos (§ 630g BGB).

Ergänzend sollten Sie:
– sichtbare Verletzungen regelmäßig fotografieren
– ein Schmerz- oder Symptomtagebuch führen
– Quittungen über Medikamente, Fahrten, Hilfsmittel und sonstige Mehraufwendungen sammeln

Diese Unterlagen bilden später die Grundlage für die Bezifferung von Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Wie wichtig die Patientenakte für die Beweisführung ist, zeigt unser Beitrag Behandlungsunterlagen anfordern – erste Kopie der Patientenakte ist kostenlos

Warum ein Fachanwalt für Medizinrecht unverzichtbar ist

Arzthaftungsrecht ist hochspezialisiert. Ein Fachanwalt für Medizinrecht erkennt medizinische Widersprüche, dokumentiert Abweichungen vom Facharztstandard und bereitet die Unterlagen so auf, dass ein Gutachter die Fehlerquellen klar nachvollziehen kann.

Ihr Patientenanwalt:
– analysiert Diagnostik und Therapie
– beantragt ein kostenloses Gutachten beim Medizinischen Dienst oder der Ärztekammer
– beziffert alle Schadenspositionen (Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall, Pflege- und Zukunftsschäden)
– führt Vergleichsverhandlungen mit der Haftpflichtversicherung

Je besser die Beweislage und Dokumentation, desto höher die erzielbaren Beträge.

Kostenloses Gutachten – so funktioniert das Verfahren

Gutachtenverfahren bei der Ärztekammer oder dem Medizinischen Dienst bieten Patienten eine kostenlose und neutrale Prüfung der Behandlung.

Ablauf:

  1. Ihr Patientenanwalt reicht Patientenakte und Protokoll ein

  2. Ein unabhängiger Gutachter bewertet Diagnose, Therapie und Behandlungsablauf

  3. Liegt ein Fehler vor, stärkt das Gutachten Ihre Rechtsposition erheblich

Versicherer sind nach einem eindeutigen Gutachten häufig bereit, hohe Vergleiche außergerichtlich abzuschließen.

Welche Schmerzensgeldsummen sind realistisch?

Die Höhe hängt von Intensität und Dauer der Beeinträchtigung ab. Übliche Spannen:

  • leichte, vorübergehende Schäden: unter 20.000 Euro

  • Narben, chronische Schmerzen, psychische Folgen: 20.000 bis 150.000 Euro

  • schwere Dauerfolgen (Lähmung, Hirnschaden, schwere Pflegebedürftigkeit): bis 1.000.000 Euro

Neben Schmerzensgeld werden sämtliche weiteren Schadenspositionen ersetzt – von Pflegekosten bis zum Umbau des Wohnraums.

Ihr nächster Schritt – Unterlagen sichern und Fristen wahren

Übergeben Sie Ihrem Patientenanwalt schnellstmöglich alle vorhandenen Unterlagen. Die Verjährung beträgt drei Jahre und beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem Sie Kenntnis vom Fehler und seinen Folgen erlangt haben (§§ 195, 199 BGB).

Während eines
– Gutachterverfahrens,
– Schlichtungsverfahrens oder
– ernsthafter Vergleichsverhandlungen
ist die Verjährung gehemmt – sie läuft also vorübergehend nicht weiter.

Einen kompakten Überblick finden Sie in unserem Beitrag Beginn der Verjährung bei Behandlungsfehlern – Wie lange kann man gegen einen Arzt oder eine Klinik vorgehen?


FAQ – Arztfehler – was tun?: Patientenanwalt erklärt häufige Fragen zur Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadensersatz

Was gilt als Arztfehler?

Ein Arztfehler liegt vor, wenn die Behandlung vom anerkannten Facharztstandard abweicht und dadurch ein gesundheitlicher Schaden entsteht – etwa durch falsch dosierte Medikamente oder verspätete Befundauswertung.

Welche Unterlagen benötigt mein Patientenanwalt?

Die vollständige Patientenakte, Befunde, Bildgebung, Laborberichte, Aufklärungsunterlagen sowie Ihr Gedächtnisprotokoll. Fotos von Narben oder Verletzungen sind ebenfalls wichtig.

Wann beginnt die Verjährung?

Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem Sie Kenntnis vom Fehler und den Folgen erlangt haben. Während eines Gutachter- oder Schlichtungsverfahrens ruht die Verjährung.

Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei Arztfehlern?

Leichte Schäden: unter 20.000 Euro
Mittelschwere Folgen: 20.000 bis 150.000 Euro
Schwere Dauerfolgen: bis zu 1.000.000 Euro


Patientenanwalt Freihöfer – Ihr Experte für Behandlungsfehler

Ihr Anwalt bei medizinischen Behandlungsfehlern

Die Kanzlei Freihöfer ist spezialisiert auf Fälle von ärztlichen Behandlungsfehlern. Unser Ziel ist es, Patienten zu ihrem Recht zu verhelfen, wenn sie durch medizinische Fehlbehandlungen Schaden erlitten haben.  

Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls – bundesweit und an sechs Kanzleistandorten

Vermuten Sie, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein? Als Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung binnen 3 Stunden an. Dank unserer Büros in München, Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/Eschborn und Stuttgart sind wir überall schnell erreichbar und dennoch ausschließlich auf die Vertretung von Patienten spezialisiert. Gemeinsam mit unserem Netzwerk ärztlicher Berater prüfen wir Ihre Patientenakte auf Vollständigkeit und mögliche Arzthaftungs- und Behandlungsfehler. Bei Bedarf ziehen wir unabhängige medizinische Gutachter hinzu, um eine fundierte Grundlage für Schadensersatz und Schmerzensgeld zu schaffen.  

Warum Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt?

100 % Patientenvertretung – Wir beraten und vertreten ausschließlich geschädigte Patienten Sechs Büros, ein eingespieltes Team – Persönliche Ansprechpartner vor Ort TOP-Kanzlei Medizinrecht – mehrfach ausgezeichnet, empfohlen von Ärzten und Patienten Starkes medizinisches Netzwerk – Zusammenarbeit mit spezialisierten ärztlichen Beratern und unabhängigen Gutachtern Schnelle und kostenlose Erstberatung – Ihre erste Einschätzung erhalten Sie innerhalb von 3 Stunden  

Unser Leistungsversprechen

Aktenanalyse & Strategie Wir prüfen Ihre Patientenakte auf Behandlungsfehler und klären, ob Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz bestehen Gutachterliche Absicherung Bei Bedarf holen wir medizinische Expertisen ein, um Ihre Forderungen wasserdicht zu untermauern Durchsetzung Ihrer Rechte Ob außergerichtlich oder vor Gericht – wir setzen Ihr Recht auf angemessene Entschädigung mit Nachdruck durch  

Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen

Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an, um einen Termin für eine unverbindliche Beratung zu vereinbaren. Wir sind Ihr verlässlicher Partner – und wir kämpfen für Ihr Recht auf angemessene Entschädigung bei ärztlichen Behandlungsfehlern.  

Ihr Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

Christoph Theodor Freihöfer
Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt

Autor: Christoph Theodor Freihöfer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Master of Laws Medizinrecht, Inhaber der Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt

Stand: 21. November 2025

Kostenlose Ersteinschätzung von einem spezialisierten Rechtsanwalt

    Ihr Patientenanwalt Christoph Theodor Freihöfer
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