Unfallversicherung


Patientenanwalt Freihöfer – Ihre Kanzlei für Unfallversicherung

Wir sind Ihr Anwalt bei Problemen mit der Unfallversicherung

Ihre Unfallversicherung zahlt nicht?

Eine private Unfallversicherung deckt grundsätzlich alle Unfälle des täglichen Lebens, egal ob in der Freizeit, im Haushalt oder im Straßenverkehr, ab. Im Schadensfall kann der Versicherte etwa eine einmalige Invaliditätszahlung, eine Unfallrente oder andere Geldzahlungen erhalten. Voraussetzung ist zunächst, dass der Versicherte einen Unfall erleidet. Hinzukommen muss, dass der Versicherte aufgrund des Unfalls eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung erleidet, also invalide wird. Eine weitere wichtige Voraussetzung für den Invaliditätsanspruch ist, dass die Invalidität des Versicherten innerhalb einer Frist von 15 Monaten durch einen Arzt festgestellt wird und der Versicherte innerhalb dieser 15 Monate seine Ansprüche gegenüber der Unfallversicherung schriftlich geltend macht.

Auch im Falle eines Berufsunfalles greift die Unfallversicherung. Hierbei ist es unerheblich, ob nach dem Unfall der Beruf weiterhin ausgeübt werden kann oder nicht. Die Leistungen aus der Unfallversicherung beziehen sich lediglich auf den unfallbedingten Schaden des Versicherten.

Für den Fall, dass zusätzlich zu der Unfallversicherung auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wurde, besteht die Möglichkeit einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Kostenlose Ersteinschätzung

Wenn Sie nach einem Unfall Probleme mit Ihrer Unfallversicherung haben und diese Leistungen verweigern, sollten Sie sich unbedingt qualifizierte anwaltliche Hilfe besorgen. Ihr Patientenanwalt Freihöfer hat langjährige Erfahrung im Umgang mit Versicherungsgesellschaften und sorgt dafür, dass Sie Leistungen Ihrer Unfallversicherung erhalten.

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Selbstverständlich ist die Ersteinschätzung für Sie kostenlos und unverbindlich.

Ihr Patientenanwalt
Christoph Theodor Freihöfer

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